Definition: Wohnungseigentum
Wohnungseigentum bezeichnet das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, das heißt, man besitzt und verwaltet die Wohnung selbständig.
Vorteile von Eigentum
Eigentümer genießen Gestaltungsfreiheit und langfristige Planungssicherheit. Wertsteigerungen der Immobilie kommen ihnen zugute. Zudem ist Eigentum eine Form der Altersvorsorge und kann vererbt werden.
Eigentum: Verborgene Kosten
Neben dem Kaufpreis fallen beim Wohnungseigentum auch Notarkosten, Grunderwerbsteuer und ggf. Maklergebühren an. Langfristig müssen Eigentümer zudem Instandhaltungsrücklagen bilden und Sonderumlagen einkalkulieren.
Definition: Mietverhältnis
Ein Mietverhältnis ermöglicht die Nutzung einer Wohnung gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts. Der Mieter hat im Vergleich zum Eigentümer geringere Verantwortung und Flexibilität bei Kündigungsfristen.
Miete: Finanzielle Flexibilität
Mieter profitieren von einer geringeren finanziellen Bindung. Sie müssen keine großen Kredite aufnehmen und haben dadurch mehr Liquidität für andere Investitionen oder Konsum. Umzug oder Wohnortwechsel sind einfacher realisierbar.
Nachteile der Miete
Mieter akkumulieren kein Vermögen durch Wohnraum und sind von Mietpreissteigerungen betroffen. Sie haben weniger Rechte bei der Gestaltung und müssen Einschränkungen des Vermieters akzeptieren.
Mietrecht: Überraschende Fakten
In Deutschland gibt es den Mietpreisbremse-Mechanismus, der Preissteigerungen in bestimmten Gebieten begrenzt. Zudem ist der Mieter bei Kündigung durch den Vermieter oft durch Sozialklauseln geschützt.