Grundlagen des Vertragsrechts

Einleitung in das Vertragsrecht
Einleitung in das Vertragsrecht
Das deutsche Vertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es definiert, wie Verträge zustande kommen, welche Arten es gibt und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen.
Vertragsschluss und -arten
Vertragsschluss und -arten
Verträge entstehen durch Angebot und Annahme. Es gibt Kauf-, Werk-, Mietverträge u.a. Interessant ist, dass auch 'Schweigen' in manchen Fällen als Annahme gilt, etwa bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGBs sind standardisierte Vertragsbedingungen, die oft überraschend sind. Laut §305 BGB müssen sie eindeutig sein und dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Interessanterweise gelten sie nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
Irrtum und Anfechtung
Irrtum und Anfechtung
Ein Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden. Beispielsweise, wenn man sich über wesentliche Eigenschaften der Sache irrt. Nach §119 BGB ist dies möglich, doch die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen.
Leistungsstörungen im Vertrag
Leistungsstörungen im Vertrag
Leistungsstörungen wie Verzug, Unmöglichkeit oder Schlechtleistung sind im BGB geregelt. So kann man bei nicht erbrachter Leistung unter Umständen Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Verbraucherschutz im Vertragsrecht
Verbraucherschutz im Vertragsrecht
Besondere Regeln schützen Verbraucher, wie das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Interessant: Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Elektronischer Geschäftsverkehr
Das BGB berücksichtigt auch digitale Verträge. Elektronische Signaturen sind rechtsgültig und Verträge können online abgeschlossen werden. Dabei müssen Informationspflichten beachtet werden, die überraschend umfangreich sind.
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Wo ist das Vertragsrecht geregelt?
Im Strafgesetzbuch
Im Bürgerlichen Gesetzbuch
In der Bundesverfassung