Grundlagen des Nießbrauchs

Definition des Nießbrauchs
Definition des Nießbrauchs
Der Nießbrauch ist ein dingliches Recht, das einer Person die Nutzung einer fremden Sache oder eines Rechts erlaubt, ohne diese zu besitzen.
Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten
Nießbraucher dürfen Nutzungen wie Wohnen oder Vermieten ausüben. Sie sind jedoch verpflichtet, die Substanz der Sache zu erhalten und dürfen keine Veränderungen vornehmen.
Nießbrauch vs. Miete
Nießbrauch vs. Miete
Im Gegensatz zur Miete ist Nießbrauch zeitlich nicht begrenzt und auch vererbbar. Der Nießbraucher trägt alle Lasten, die typischerweise der Eigentümer trägt.
Eintragung im Grundbuch
Eintragung im Grundbuch
Für Immobilien wird der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen. Dies schützt den Nießbraucher und informiert Dritte über die bestehenden Rechte an der Immobilie.
Nießbrauch als Gestaltungsinstrument
Nießbrauch als Gestaltungsinstrument
Nießbrauch kann als Instrument der Vermögensnachfolge dienen. Eltern übertragen oft Eigentum an Kinder und behalten sich den Nießbrauch vor, um weiterhin Nutzen zu ziehen.
Kurioser Fakt
Kurioser Fakt
Ein Nießbrauch kann auch an einem Tier bestehen, etwa für Zuchtzwecke. Ein selten genutztes, aber legales Recht!
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Was ist Nießbrauch?
Ein dingliches Nutzungsrecht fremder Sachen
Ein Eigentumsrecht beweglicher Gegenstände
Ein zeitlich begrenztes Mietrecht