Eigentum vs. Besitz: Juristische Grundlagen und Unterschiede

Eigentum vs. Besitz
Eigentum vs. Besitz
Im juristischen Kontext unterscheidet man scharf zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum bezeichnet die rechtliche Herrschaft über eine Sache, Besitz hingegen die tatsächliche Sachherrschaft und den direkten Umgang mit ihr.
Grundlagen des Eigentums
Grundlagen des Eigentums
Nach § 903 BGB kann der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren, solange er nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt. Eigentum ist somit umfassend, aber nicht grenzenlos.
Erwerb des Eigentums
Erwerb des Eigentums
Eigentum kann man durch Vertrag, Erbschaft oder Ersitzung erlangen. Überraschend: Selbst das Finden einer herrenlosen Sache kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Eigentumserwerb führen (§ 958 BGB).
Besitz als Rechtsschein
Besitz als Rechtsschein
Besitz begründet einen Rechtsschein. Wer eine Sache besitzt, wird häufig auch als deren Eigentümer angesehen. Dies erleichtert den Rechtsverkehr, kann aber bei Diebesgut zu Konflikten führen.
Schutz des Eigentums
Schutz des Eigentums
Das Eigentum wird durch verschiedene Ansprüche geschützt, z.B. Herausgabeanspruch oder Unterlassungsanspruch. Überraschend: Selbst gegen den bloßen 'Besitzdiener' kann der Eigentümer vorgehen.
Eigentumserwerb an Grundstücken
Eigentumserwerb an Grundstücken
Der Eigentumserwerb an Grundstücken erfordert einen Eintrag ins Grundbuch. Erst mit der Eintragung, nicht mit dem Vertragsabschluss, wird man Eigentümer – eine oft unterschätzte Formalie.
Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt
Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Sache. Dieses Instrument sichert Verkäufer ab und ist besonders im Handelsverkehr relevant.
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Was definiert juristisch den 'Besitz' einer Sache?
Tatsächliche Sachherrschaft, direkter Umgang
Rechtliche Herrschaft über eine Sache
Eingetragener Eigentümer im Grundbuch